Jetzt TI-Anbindung starten & Fördergelder sichern!
Seit dem 24. April 2024 können Pflegedienste, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, Fördergelder in Form monatlicher Pauschalen beantragen. Es lohnt sich also, jetzt die nötigen Schritte für die TI-Anbindung einzuleiten. Details zur geplanten „TI-Pauschale“ erläutert euregon-Vorstand Werner Hauser in kostenfreien Live-Webinaren.
In absehbarer Zeit muss auch Ihr Pflegedienst an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Die gute Nachricht: Sobald die TI-Anbindung erfolgt ist, können Sie für Ihren Pflegedienst Fördergelder beantragen. Seit dem 24. April 2024 können ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen beim GKV-Spitzenverband – unter bestimmten Voraussetzungen – einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Förderfähig ist jede Pflegeeinrichtung mit eigenem Versorgungsvertrag. Die Förderung in Form monatlicher Pauschalen (nach § 106b SGB XI) dient zum Ausgleich der für die TI-Anbindung erforderlichen Ausstattungs- und Betriebskosten. Es lohnt sich also, jetzt die erforderlichen Schritte für die TI-Anbindung in die Wege zu leiten. Die TI-Experten der euregon AG nehmen Sie gern an die Hand und erledigen den technischen Part für Sie. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf unter vertrieb-ti@euregon.de
Kostenfreie TI-Webinare
Wie kann Ihr Pflegedienst einfach an die Telematikinfrastruktur angebunden werden? Mit dem Einsatz von .snap ambulant und dem integrativen TI-Ansatz erschließen Sie sich Prozessvorteile in Ihrem Betriebsablauf. Welche Anbindungsoptionen gibt es? Wie ist der chronologische Ablauf? Was sollte beachtet werden? Kann ich die Förderpauschale rückwirkend geltend machen? Um diese und weitere Fragen zu klären, bieten wir Ihnen wieder kostenfreie TI-Webinare an: