Sicherheit beim digitalen Rechnungsversand
Rechnungen an Privatzahler und Kostenträger sicher übermitteln
Mit Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 heißt es für Unternehmen: „Abschied nehmen von Papierrechnungen.“ Entsprechend der Europäischen Norm (EN 16931) besteht auch für Pflegedienste Handlungsbedarf – mindestens beim Rechnungsempfang. Doch auch beim digitalen Versand von Rechnungen an Kostenträger und private Kunden ist ein hoher Sicherheitsstandard erforderlich.
Für Pflegedienste bedeutet die E-Rechnungspflicht: Ab 01.01.2025 müssen sie den Empfang von E-Rechnungen in einem bestimmten Format ermöglichen. Für den Versand gilt: Rechnungen an die Kostenträger werden künftig über die Telematikinfrastruktur übermittelt. SGB XI-Leistungen werden ab 01.04.2025 via KIM abgerechnet. Mehr zum Thema E-Rechnung erfahren Sie in unserem kostenfreien TI-Webinar „Die E-Rechnung kommt – Sichere Datenübermittlung mit der TI“.
.snap Home App – für den sicheren Versand von Privatrechnungen
Beim Versand elektronischer Rechnungen an Privatpersonen, wie es in Pflegediensten der Fall ist, gibt es vorerst noch keine E-Rechnungspflicht. Doch genau wie beim Empfang muss auch beim Versand von digitalen Rechnungen die Sicherheit gewährleistet sein. Genau diese Sicherheit bietet die .snap Home Patienten- und Angehörigen-App von euregon: Pflegedienste stellen ihre Leistungsabrechnung digital und automatisiert aus der .snap Pflegesoftware in der .snap Home-App ein. Ausdrucken und Postversand sind damit passé. Klienten bzw. Angehörige rufen die Rechnungen jederzeit bequem via Smartphone-App ab. Damit genießen Pflegedienst und Klienten beim Thema E-Rechnung maximale Sicherheit.
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