.snap HOME: Die neue Angehörigen-App
Ein echter Mehrwert für Pflegedienste?
Im ersten Quartal 2022 startet die neue Angehörigen-App .snap Home von euregon. Was die Idee dahinter ist und welche Chancen sich dadurch für Pflegedienste in Deutschland ergeben, erfahren Sie im Interview mit Helmut Ristok, Vorstand der euregon AG und Yalcin Saracoglu, Leitung Produktmanagement.
Wie genau profitieren Pflegedienste von der neuen Angehörigen-App .snap Home?
Yalcin Saracoglu: Als Pflegedienstleitung können Sie vielleicht ein Lied davon singen, wie häufig das Telefon im Büro läutet und ein Angehöriger sich erkundigt, warum die Einsatzkraft noch nicht zur „gewohnten Zeit“ zum Hausbesuch erschienen ist. Gerade diese – oft nur kurzen – telefonischen Störungen behindern die nötige Konzentration im Tagesgeschäft. Unsere technische Lösung macht das private Smartphone zur Informationsbörse. Ähnlich wie bei der Bahn: Dort ruft auch niemand mehr an, um zu erfahren, ob der Zug pünktlich abfährt oder eine Verspätung wahrscheinlich ist. So hat man auch bei .snap Home jederzeit den Überblick.
Ein Pflegedienst hat sich für den Einsatz von .snap Home entschieden. Wie ist nun der Ablauf?
Helmut Ristok: Die Pflegedienstleitung oder Beratungsfachkraft kann nun bestehende oder neue Klienten und Angehörige bei einem Beratungsgespräch über das App-Angebot informieren. Anschließend beauftragt der Klient den Pflegedienst damit, die App für den gewünschten Angehörigen freizuschalten. Der Angehörige lädt .snap Home nun aus dem App-Store auf sein privates Smartphone herunter – und kann sofort damit starten.
Welche Informationen können Angehörige über .snap Home abrufen?
Yalcin Saracoglu: Der freigeschaltete Angehörige kann in der Terminübersicht sehen, wann genau die nächsten Hausbesuche vom Pflegedienst eingeplant sind und welche Leistungen ausgeführt werden. Bei Verspätungen kann ein automatischer Hinweis ausgelöst werden, wenn bestimmte Toleranzwerte überschritten werden.
Ist das eine Informations-Einbahnstraße oder kann der Angehörige auch selbst aktiv werden?
Helmut Ristok: Auch der Angehörige kann Informationen an den Pflegedienst übermitteln, etwa zu einem geplanten Arzttermin oder einer geplanten Abwesenheit. Die PDL kann die Information nun bei der Vorplanung entsprechend berücksichtigen. Bei kurzfristigen Änderungswünschen kann der Pflegedienst übrigens auf eine kostenpflichtige Ausfallgebühr hinweisen.
Kann auch der elektronische Leistungsnachweis über .snap Home an das Smartphone des gesetzlichen Betreuers oder zuständigen Angehörigen gesendet werden?
Yalcin Saracoglu: Ja, so ist es angedacht. Der Beauftragte kann alle erbrachten Leistungen des Vormonats genau auf seinem Smartphone prüfen und dann per digitaler Unterschrift sofort revisionssicher an den Pflegedienst zurückmelden. Unser Produktmanagement hat diese Funktion bereits eingeplant. Denn damit eröffnen sich ganz neue Austauschmöglichkeiten, die allen Beteiligten viel Zeit und Aufwand ersparen.
Wie sieht das Finanzierungsmodell für .snap Home aus?
Helmut Ristok: Der Pflegedienst hat die Möglichkeit, dies als Privatleistung zu vermarkten und somit nicht nur die Lizenzgebühren der euregon refinanziert zu bekommen, sondern zur Prozessoptimierung noch einen positiven Deckungsbeitrag aus der Privatleistung zu erwirtschaften. .snap Home entlastet also den Pflegedienst dank unterbrechungsfreier Arbeitszeit – und zwar ohne, dass ihm dafür Kosten entstehen.
Welche Erfahrungen haben Kunden mit .snap Home gemacht? Lesen Sie unser Interview mit .snap-Anwender Peter Rötzel, kaufmännische Leitung der Seniorendienste Rötzel in Windeck!
Sie möchten Ihren Klienten bzw. deren Angehörigen .snap HOME anbieten? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Ein Experte der euregon AG wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.